Messen & Wiegen Onlineshop

Baby- & Säuglingswaagen (9)

Personenwaagen (21)

Stuhlwaagen (2)

Längen-, Umfang-, Winkelmesser (13)

Bioimpedanz-Analyse (BIA) (5)

Messen & Wiegen in Arztpraxis, Klinik, Krankenhaus und der Pflege

Es er­wartet Sie ein aus­ge­such­tes Qualitätsan­ge­bot markt­füh­ren­der Waagen und Mess­geräte zur Be­stimmung des Körper­ge­wichts, zur Messung der Körper­länge und spe­zielle Analyse­systeme von z.B. seca und Kern. Vom ein­fachen Band­maß und mecha­nischem Roll­mess­band über Mess­matte/-brett sowie Flach-, Säulen- und Stuhl­waagen und Teleskop-Mess­stäben bis hin zu kom­plet­ten Mess- und Wiege­sta­tionen. Zudem funk­fähige Mess­station mit zusätzlicher Ultra­schall-Messung von Körper­größe und Gewicht in nur einem Schritt. Ver­voll­stän­digt wird das umfangreiche An­gebot an medizinischen Waagen durch ver­schie­dene Baby­waagen, zum Teil mit ab­nehm­barer Wiege­schale – zum Wiegen von Säug­lingen und Babys sowie Klein­kindern im Sitzen bis 20 kg Körper­gewicht.

Baby- & Säuglingswaagen

Hier finden Sie ver­schie­dene Baby- und Säug­lings­waagen, z.B. mit Breast-Milk-Intake-Funk­tion (BMIF), die eine genaue Kon­trolle der ge­trun­kenen Milch­menge per Knopf­druck er­mög­licht, wie die seca 384 oder die 376 Funk­waage und weitere mobile und inno­vative Leicht­gewichte.

Personenwaagen

Wir bieten Ihnen ein aus­ge­wähl­tes An­ge­bot an Flach­waagen, Säulen- und Stativ­waagen, Adi­positas­­waagen sowie Wiege- und Mess­sta­tio­nen von seca und Kern. Von der einfachen Waage bis hin zur seca Scale-up Line Säulenwaage mit Ultraschall-Längenmessung.

Stuhlwaagen

Die optimale Lösungen zum Ver­wiegen von geh­be­hin­der­ten Menschen bieten Stuhl­waagen mit z.B. klapp­baren Arm- und Fuß­stützen, Rad­fest­stell­bremse, intuitiven Be­diene­le­men­ten und vielen ver­schie­denen Funk­tionen für kom­for­ta­bles Arbeiten.

Längen-, Umfang-, Winkelmesser

Neben dem Band­maß zur Bestim­mung von Länge und Umfang eig­nen sich zur Län­gen­be­stim­mung bei Säug­lin­gen und Klein­kin­dern beson­ders das Mess­brett und die Mess­matte. Außer­dem kön­nen mit einem Gonio­meter Win­kel von Schä­del und Kno­chen gemes­sen werden.

Bioimpedanz-Analyse (BIA)

Die Bio-Impedanz-Analyse der seca mBCA-Modelle ermöglicht eine zeitgemäße und vollautomatische Erfassung der Körperzusammensetzung inklusive Fett, Muskeln und Wasser sowie die komfortable Auswertung in Verbindung mit Größe und Gewicht – validiert nach dem Goldstandard.

Eichung und Nach­eichung von Waagen im medi­zi­ni­schen Umfeld

Wir bieten Ihnen für Ihre medizi­nische Ein­richtung stets geeichte (Eich­klasse III) Waagen an und setzen dabei auf moderne und zukunfts­orientierte Lösungen. Erfahren Sie hier mehr zur Eichpflicht von medizinischen Waagen. Lesen Sie dazu auch den Artikel „Auf den Besuch des Eichamts gut vorbereiten!“ der Zeitschrift „Doctors Today“.

Mess- und Eich­gesetz (MessEG) – Regis­trier­ungs­pflicht

Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutsch­land das neue Mess- und Eich­ge­setz (MessEG). Hiervon sind nieder­ge­lassene Ärzte, Kli­ni­ken, Dia­lyse­zen­tren sowie Alten- und Pflege­heime be­troffen. Laut §32 MessEG unter­liegen Waagen in der Heil­kunde der Anzeige­pflicht für neue oder er­neu­erte Mess­geräte. Dies be­deu­tet: Per­sonen­waagen, die zur Be­stimmung des Körper­gewichts in Zu­sammen­hang mit der Aus­übung der Heil­kunde und zur ärzt­lichen Unter­suchung, Über­wachung und Be­hand­lung ein­ge­setzt oder bereit­ge­hal­ten werden, dürfen in Deutsch­land nur in Betrieb ge­nommen werden, wenn sie ent­sprech­end ge­eicht sind. Jeder Ver­wen­der aus diesem Be­reich ist ab so­fort ver­pflich­tet, eine ge­eichte Per­sonen­waage spä­tes­tens sechs Wochen nach In­be­trieb­nahme beim zu­stän­digen Eich­amt zu re­gis­trieren.

Für Per­sonen­waagen, die nicht in Kranken­häusern auf­ge­stellt sind, gilt die Erst-Eichung un­be­grenzt und muss, so­fern keine Re­pa­ra­tur statt­ge­fun­den hat, nicht wieder­holt werden.

Waagenarten & Eichfristen

Fristgerechte Anmeldung zur Nacheichung Ihrer Waagen

Der Gesetz­ge­ber stellt in §38 des neuen Mess- und Eich­ge­set­zes (MessEG) klar, dass der Be­trei­ber eines ge­eich­ten Mess­ge­rätes grund­sätz­lich ver­pflich­tet ist, bei der zu­stän­di­gen Be­hörde min­des­tens zehn Wochen vor Ab­lauf der Eich­frist eine ent­sprech­ende Nach­eichung zu be­an­tra­gen. Nur im Falle einer vor­ab frist­ge­re­chten Be­an­tra­gung zur Nach­eichung beim zu­stän­digen Eich­amt darf eine Waage bis zur be­hörd­lichen Über­prüfung weiter ein­ge­setzt werden. Bei ver­spä­te­ter Be­an­tra­gung zur Nach­eichung er­lischt die Eich­gültig­keit, so­fern die Nach­eichung durch die Be­hörde vor Ende der Eich­frist nicht mög­lich ist. Eine Weiter­ver­wen­dung der Waage im kli­ni­schen Be­reich ist in diesem Fall unter­sagt. Die Weiter­ver­wen­dung bzw. Bereit­stellung der Waage in der Heil­kunde ohne gül­tige Ei­chung wird in der Regel mit einem Buß­geld be­legt.


KS Medizintechnik bietet Ihnen zum Messen & Wiegen medi­zinische Waagen (Arztwaagen, Medizin­waagen) unter­schied­licher Bau­formen und Platt­form­größen, mit und ohne Strom­ver­sor­gung. Diese ermög­lichen die Ver­wie­gung von Säug­lingen und Babys über Kin­der bis zu Er­wachsenen. Spe­zielle Adipositas­waagen mit einem Wäge­bereich von bis zu 300 kg und einer extra großen Platt­form sind aus­ge­legt für die Ver­wie­gung übergewichtiger Patienten. Bei KS Medizintechnik kaufen Sie medizinische Waagen gün­stig – vom mo­der­nen Klassiker bis hin zu den neu­esten Wire­less-Modellen.

Sie sind auf der Suche nach einem Mess- oder Wiegegerät und benötigen eine individuelle Beratung? Wir freuen uns auf Ihre Fragen, die Sie bitte an unseren Kundenservice richten.