Die Durchführung einer sicherheitstechnischen Kontrolle (STK) an Philips Defibrillatoren und AED ist sowohl gesetzlich vorgeschrieben als auch von entscheidender Bedeutung für die Sicherheit der Patienten und Praxismitarbeiter. Bei einem eintretenden Notfall kann ein defekter oder fehlerhafter Defibrillator schwerwiegende Auswirkungen haben – für Patienten und auch das medizinische Personal.
Eine STK umfasst eine gründliche Überprüfung aller wichtigen Komponenten des Geräts durch speziell geschulte Techniker. Dabei werden Funktionstüchtigkeit und Sicherheit aller relevanten Bauteile überprüft, einschließlich des Gehäusezustands, der Bedienelemente und elektronischer Komponenten.
Terminvereinbarung
Nach Ihrer Bestellung nimmt unser Technischer Innendienst Kontakt mit Ihnen auf, um einen individuellen Termin abzustimmen.
Auftragsablauf der STK – ohne Leihgerät(e)
Wir übersenden Ihnen einen Versandschein – packen Sie Ihr Gerät bitte transportsicher in einen entsprechend passenden Karton ein. Wichtig: Entfernen Sie die Batterie aus Ihrem Gerät und legen diese dem Paket separat bei. Geben Sie das Paket / die Pakete mit unserem Versandschein direkt beim Boten oder in einem Paketshop ab oder buchen Sie eine terminierte Abholung in Ihrer Praxis. Nach erfolgreicher Durchführung der STK versehen wir Ihr(e) Gerät(e) mit einem Prüfsiegel und senden die Geräte versandkostenfrei an Sie zurück.
Auftragsablauf der STK – inklusive Leihgerät(e)
Wir übersenden Ihnen ein Leihgerät sowie einen Versandschein. Packen Sie Ihr Gerät bitte transportsicher in einen entsprechend passenden Karton ein. Wichtig: Entfernen Sie die Batterie aus Ihrem Gerät und legen diese dem Paket separat bei. Geben Sie das Paket / die Pakete mit unserem Versandschein direkt beim Boten oder in einem Paketshop ab oder buchen Sie eine terminierte Abholung in Ihrer Praxis. Nach erfolgreicher Durchführung der STK versehen wir Ihr(e) Gerät(e) mit einem Prüfsiegel und senden die Geräte versandkostenfrei an Sie zurück.
Terminierte Abholung in Ihrer Praxis
Für die Abholung Ihrer Geräte direkt in Ihrer Praxis buchen Sie bitte oben die Option “Abholung”. Nach Ihrer Bestellung nimmt unser Technischer Innendienst Kontakt mit Ihnen auf, um einen individuellen Abholtermin mit Ihnen abzustimmen. Verpacken Sie Ihr Gerät bitte transportsicher in einen entsprechend passenden Karton – mehr ist nicht zu tun, der Paketbote wird die Versandetiketten mitbringen.
Ggf. anfallende Reparaturen
Sollten Reparaturarbeiten oder die Erneuerung von Verschleißteilen erforderlich sein, werden wir Sie vorab mit Kostenvoranschlag informieren und diese entsprechend gesondert berechnen. Beachten Sie bitte, dass Batterien und Elektroden über ein Verfallsdatum verfügen, hier können Sie im Vorfeld überprüfen, ob ein Wechsel erforderlich ist.
Diese Arbeiten führen unsere zertifizierten Servicetechniker durch
- Sichtprüfung
- Kontrolle der Funktionen und Energieabgabe
- Überprüfung der Sicherheitsentladung
- Austausch von Ersatz- und Verfallsteilen (nach Freigabe)
- Fehlerprüfung und -korrektur
- Aktualisierung der Software
- Reinigung
- Erstellung eines Prüfprotokolls
- Dokumentation Datenspeicherung 5 Jahre
Prüfprotokoll
Nach jeder erfolgreichen Prüfung Ihres Philips Defibrillator / AED erhalten Sie ein umfangreiches STK-Protokoll mit allen nötigen Informationen, das Ihnen bei Praxisprüfungen als Nachweis dient.
Erinnerungsservice (Recall)
Unser Technischer Innendienst richtet einen Erinnerungsservice (Recall) für Sie ein und übernimmt auf Wunsch das Prüfungsmanagement für Sie und erinnert Sie frühzeitig an die nächste fällige STK.
Informationen zur Prüfpflicht für Betreiber
Defibrillatoren sowie Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED) stellen essenzielle Rettungsinstrumente dar, die in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Arztpraxen und bei Rettungsdiensten regelmäßig zum Einsatz kommen. Der Betreiber muss sicherstellen, dass sein Defibrillator oder AED in Notsituationen zuverlässig und wirksam funktioniert. Die STK-Prüfung hat mindestens alle 2 Jahre oder je nach Anwendungshäufigkeit ggf. auch früher zu erfolgen. Diese Regelung gilt seit dem Inkrafttreten der überarbeiteten MPBetreibV vom 1. Januar 2017 für sämtliche Defibrillatoren, unabhängig von Fabrikanten.
Ausnahmeregelung – Befreiung von der STK
Eine Sonderregelung und damit eine Befreiung von der STK gilt für Automatisierte Externe Defibrillatoren (AED), die in allgemeinen öffentlichen Bereichen eingesetzt werden und selbsttestend sind. Vorausgesetzt, der Betreiber führt regelmäßige visuelle Inspektionen durch.