Dermatoskopie in der Allgemeinarztpraxis – Bedingungen und Abrechnung
Inhaltsverzeichnis - Hautkrebs-Screening und Dermatoskopie in der Allgemeinarztpraxis
Dermatoskopie in der Allgemeinarztpraxis
Das Hautkrebsscreening ist in den letzten Jahren zunehmend in den Blickpunkt gerückt, denn jedes Jahr werden mehr als 308.000 neue Fälle von Hautkrebs diagnostiziert – Tendenz weiter steigend. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen alle zwei Jahre die Kosten für ein Hautkrebsscreening im Rahmen der Krebsfrüherkennung.
Die Wartezeiten für Patienten auf einen Termin bei einem Dermatologen können mehrere Wochen betragen. Eine Früherkennungsuntersuchung kann unter den unten aufgeführten Bedingungen auch vom Allgemeinmediziner und weiteren Ärzten und Ärztinnen durchgeführt werden. Hierfür ist eine entsprechende Screening-Qualifizierung (Fortbildungsprogramm) erforderlich, die bereits über 40.000 Ärzte durchgeführt haben. Für Patienten ist es ein echter Gewinn, wenn ihr Hausarzt das Hautkrebsscreening durchführen kann, weil sie rasch ein Ergebnis vorliegen haben und nicht wochenlang im Ungewissen bleiben.
Was sind die Bedingungen zur Abrechnung des Hautkrebsscreening?
- Ein Dermatoskop / Auflichtmikroskop, mit dem die Hautareale gemäß einheitlichem Bewertungsmaßstab (EBM) der Kassenärztlichen Bundesvereinigung professionell untersucht werden können.
- Vorliegende Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV).
- Erfolgreiche Teilnahme am KV-zertifizierten Fortbildungsprogramm (8 Stunden).
Welche Ärztinnen/Ärzte können teilnehmen?
- Allgemeinmedizin
- Ärztinnen/Ärzte ohne Gebietsbezeichnung
- Innere Medizin (auch ohne Schwerpunktbezeichnung)
- Fachärzte/Ärzte mit dem Schwerpunkt Haut- und Geschlechtskrankheiten
- Praktische Ärztinnen/Ärzte
Welche Patienten haben Anspruch auf das Hautkrebsscreening alle 2 Jahre?
- Gesetzlich Versicherte über 35 Jahre.
- Ggf. Abweichung bei verschiedenen Krankenkassen auch bei unter 35-jährigen möglich (Hausärzte, Dermatologen / nur Dermatologen).
- Verschiedene Eintrittsalter ggf. möglich (Abhängig v. d. Krankenkasse).
Abrechnungsziffern für das Hautkrebsscreening (HKS) gemäß dem Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
- EBM-Nr. 01745 (253 Punkte) – Hausärzte und Hautärzte oder
- EBM-Nr. 01746 (209 Punkte) – Zuschlag zur Gesundheitsuntersuchung (nur Hausärzte)
- EBM-Nr. 01732 (326 Punkte) und EBM-Nr. 01746 (209 Punkte) Hautkrebsscreening in Kombination mit der Gesundheitsuntersuchung
- Nr. 612 GÖA Gemäß einem Beschluss des Ausschusses Gebührenordnung der Bundesärztekammer kann eine notwendige “videosystemgestützte Untersuchung und Bilddokumentation von Muttermalen einschließlich digitaler Bildweiterverarbeitung und Auswertung mit dem analogen Ansatz der GOÄ-Ziffer 612 berechnet werden.
- Nr. 750 GOÄ Mit einem Smartphone und einem speziellen Aufsatz lassen sich Muttermale aufnehmen (fotografieren), vergrößern und auch vermessen. Diese Aufnahme / Untersuchung kann mit der Nr. 750 GOÄ berechnet werden.
Weitere Informationen zum EBM in der aktuell gültigen Fassung finden Sie auf der Internetseite der Kassenärztlichen Bundesvereinigung: Online-Version des EBM
Hautkrebsscreening für Allgemeinmediziner, Internisten etc.
Ursachen für Hautkrebs
Eine intensive UV-Belastung stellt einen der entscheidenden Risikofaktoren für die Entstehung von Hautkrebs dar.
Es existieren unterschiedliche Typen von Hautkrebs:
- Basalzellkarzinom (der häufigste Hautkrebs – über 160.000 Erkrankungen jährlich)
- Plattenepithelkarzinom (auch als Spinaliom oder spinozelluläres Karzinom bekannt – über 105.000 Erkrankungen jährlich)
- Bowen-Karzinom
- Malignes Melanom (schwarzer Hautkrebs – über 41.000 Erkrankungen jährlich)
- Merkelzellkarzinom
- Dermatofibrosarcoma protuberans
- Kaposi-Sarkom
Die ersten drei genannten Krebsarten werden auch unter dem Begriff “weißer Hautkrebs” zusammengefasst.
Hintergrundinformationen und Zusammenfassung
Hautkrebs ist eine der am meisten verbreiteten Krebsformen in Deutschland. Aber eine frühzeitige Erkennung kann die Heilungschancen erheblich verbessern. Da der Dermatologenbesuch oft durch lange Wartezeiten gekennzeichnet ist, ist die Rolle des Hausarztes in der Früherkennung von Hautkrebs besonders relevant.
Versicherungsnehmer, die in Deutschland gesetzlich versichert sind, können ab ihrem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre eine Hautkrebs-Untersuchung durchführen lassen. Dies kann entweder durch einen Hautarzt oder durch den Hausarzt erfolgen. Für Patienten unter 35 Jahren oder diejenigen, die sich häufiger als alle zwei Jahre untersuchen lassen wollen, ist die Dermatoskopie allerdings nicht von der Krankenkasse gedeckt – sie müssen diese Leistung selbst bezahlen. Einige Krankenversicherungen bieten Screening-Programme auch für jüngere Altersgruppen an.
Hausärzte, die solche Untersuchungen anbieten wollen, benötigen eine Zulassung der Kassenärztlichen Vereinigung und müssen an einer achtstündigen Weiterbildung teilnehmen. Zudem ist der Einsatz eines Dermatoskops für die Abrechnung der Untersuchung unerlässlich.
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